Ich verfüge über die Approbation als Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeutin. Nach dem Psychotherapeutengesetz darf sich Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeut nur nennen, wer nach wissenschaftlichem Studium der Psychologie oder Pädagogik eine Ausbildung in Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie mit dem Staatsexamen abgeschlossen hat. Eine gesetzlich vorgegebene stetige Fortbildung trägt zur Qualität der Behandlung bei und ist für mich selbstverständlich.
Einbindung kunsttherapeutischer Methoden
In der psychotherapeutischen Arbeit mit Kindern ermöglicht die Nutzung kunsttherapeutischer Methoden besseren Zugang zum Patienten und dessen Konflikte, als der ausschließliche Weg über verbale Kommunikation. Gerade bei Patienten, die z. B. auf Grund von Behinderung kaum verbal kommunizieren können, ist der Einsatz dieser Methoden eine wichtige Ergänzung für den psychotherapeutischen Prozess. Eine künstlerische Vorbildung ist dabei nicht notwendig.
Psychotherapeutische Sprechstunde
In dieser Sprechstunde wird geklärt, welche Art der Maßnahme, z. B. Erziehungsberatung, Jugendhilfe, Ergotherapie, Heilpädagogik, für das Anliegen geeignet ist. Sollte eine ambulante Psychotherapie indiziert sein, besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Für die Sprechstunde ist eine Anmeldung nötig. Ein Termin kann individuell vereinbart werden. Es freut mich, wenn Sie dazu meine Telefonsprechzeit nutzen.