Ablauf
Nach telefonischer Kontaktaufnahme wird ein Erstgespräch vereinbart. Das dient dazu, Ihr Problem zu schildern. Sofern im Anschluss daran eine Behandlung notwendig ist, finden mehrere Probesitzungen (Probatorik) statt. Hier geht es um das gegenseitige Kennenlernen. Die Therapeutin nimmt die Therapieplanung vor und stimmt sie mit Ihrer Krankenkasse ab.
Die Dauer der Therapie wird gemeinsam mit dem Patienten abgestimmt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Kurzzeitpsychotherapie bis 25 Stunden sowie einer Langzeittherapie von bis zu 70 bzw. 90 Stunden. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche statt.
Formalitäten – Privatpatienten, Beihilfe und Selbstzahler
Psychotherapeutische Leistungen sind im Leistungskatalog der meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen eingeschlossen. Bevor eine Psychotherapie beginnt, sollten sich Privatversicherte mit den Vertragsbedingungen vertraut machen oder direkt mit der Versicherung Kontakt aufnehmen. Grundlage der Abrechnung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeuten.
Bitte erkundigen Sie sich wenn möglich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind.
Selbstzahler benötigen keinerlei Formalitäten. Zwischen Ihnen als Patient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen in einem Behandlungsvertrag geregelt.
Formalitäten – Gesetzlich Versicherte
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.